Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

KlarLage Academy

Stand: 20. September 2026

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen

KlarLage Academy | Version 1.1 | Stand: 20.09.2026

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über digitale Selbstlernkurse, Seminare, Schulungen, Live-Online-Veranstaltungen, Aus- und Fortbildungen sowie Inhouse-Veranstaltungen der KlarLage Academy.

Anbieter und Vertragspartner ist:

Kevin Holzner
geschäftlich handelnd unter KlarLage
Johann-Baptist-Enderle-Weg 9
86874 Tussenhausen
Deutschland

Telefon: +49 (0)8268 / 9045384
E-Mail: info@klarlage.de
Website: www.klarlage.de

KlarLage Academy ist der Geschäftsbereich für Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote von KlarLage.

Diese Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn KlarLage Academy ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftliche Angebote für Inhouse-Veranstaltungen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen.

2. Leistungen und Veranstaltungsformate

KlarLage Academy bietet insbesondere digitale Selbstlernkurse, offene Präsenzseminare, Live-Online-Seminare, Aus- und Fortbildungen sowie Inhouse-Schulungen an.

Inhalt, Umfang, Dauer, Veranstaltungsformat, Termin, Veranstaltungsort, Teilnahmevoraussetzungen, gegebenenfalls Mindestteilnehmerzahl sowie die Höhe der Teilnahmegebühr ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder Veranstaltungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung einschließlich Rechnung.

Digitale Selbstlernkurse werden über eine von KlarLage Academy bestimmte Lernplattform bereitgestellt. Inhalt, Umfang, Zugangsdauer und gegebenenfalls weitere Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Sofern dort keine abweichende Regelung getroffen wird, handelt es sich um Selbstlernangebote ohne individuelle persönliche Betreuung.

Die Leistungen von KlarLage Academy umfassen ausschließlich die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Angebot oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich genannten Inhalte.

Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten der Teilnehmer sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

KlarLage Academy schuldet die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung, jedoch keinen bestimmten persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Erfolg. Insbesondere werden kein bestimmter Prüfungserfolg, keine Anerkennung durch Dritte, keine Ermächtigung, keine Beauftragung und keine spätere Einsatzmöglichkeit geschuldet oder garantiert.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Buchung kann über die Website, einen Online-Shop, ein Buchungsformular, per E-Mail oder auf einem sonstigen von KlarLage Academy vorgesehenen Weg erfolgen.

Bei individuell angebotenen Leistungen gibt der Auftraggeber mit seiner Annahme des Angebots bzw. seiner Anmeldung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt durch die Auftrags- oder Buchungsbestätigung von KlarLage Academy zustande.

Bei unmittelbar über einen Online-Bestellprozess buchbaren digitalen Selbstlernangeboten gibt der Kunde durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche eine verbindliche Bestellung ab. Der konkrete Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich nach den im jeweiligen Bestellprozess dargestellten Bedingungen.

Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt nur dann eine Vertragsannahme dar, wenn dies in der Bestätigung oder im jeweiligen Bestellprozess ausdrücklich angegeben ist.

Meldet ein Auftraggeber mehrere Personen an, ist er dafür verantwortlich, dass die angemeldeten Personen die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die für sie geltenden Bedingungen erhalten.

Bei einer Anmeldung durch einen Unternehmer oder eine Organisation ist der anmeldende Auftraggeber Vertragspartner und verpflichtet, die Teilnahmegebühr zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme durch Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Dritte erfolgt.

4. Teilnahmegebühren, Ratenzahlung und Zahlung

Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle angegebenen Preise, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

Die Teilnahmegebühr ist, sofern im individuellen Angebot oder in der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das konkrete Zahlungsziel wird in der Rechnung als Datum ausgewiesen.

Bei einer Anmeldung weniger als zehn Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist die Teilnahmegebühr sofort, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig.

Ratenzahlungen bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ein Anspruch auf Vereinbarung einer Ratenzahlung besteht nicht.

Bei digitalen Selbstlernangeboten kann die vollständige Zahlung Voraussetzung für die Bereitstellung des Zugangs sein. Soweit im jeweiligen Bestellprozess nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Bereitstellung nach erfolgreichem Abschluss des Bestell- und Zahlungsvorgangs.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 286 BGB. KlarLage Academy ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Kosten für erforderliche Mahnungen geltend zu machen.

KlarLage Academy ist berechtigt, die Teilnahme an einer Veranstaltung von der vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr abhängig zu machen, soweit dies rechtzeitig mitgeteilt wurde und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Zusätzliche, vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere die Organisation von Veranstaltungsräumen, technische Sonderausstattungen, Verpflegung, Material oder Reisekosten, werden gesondert berechnet.

5. Änderungen, Referentenwechsel und Absage durch KlarLage Academy

KlarLage Academy ist berechtigt, aus sachlichem Grund geringfügige Änderungen im Ablauf, in der zeitlichen Struktur oder bei den eingesetzten Referenten vorzunehmen, sofern dadurch Inhalt, Ziel und Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.

Ein Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb derselben Region ist zulässig, sofern der neue Veranstaltungsort für die Teilnehmer zumutbar ist und rechtzeitig mitgeteilt wird.

Eine Umstellung eines Präsenzformats auf ein Live-Online-Format ist nur zulässig, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich und für die Teilnehmer zumutbar ist. Ist die Umstellung für einen Teilnehmer nicht zumutbar, kann dieser von der Teilnahme zurücktreten; bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet.

Soweit für eine offene Veranstaltung in der jeweiligen Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, ist KlarLage Academy berechtigt, die Veranstaltung bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten. Die Absage erfolgt bei eintägigen Veranstaltungen spätestens 14 Kalendertage, bei mehrtägigen Veranstaltungen spätestens 21 Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung kein abweichender Zeitpunkt genannt ist.

KlarLage Academy ist ferner berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Erkrankung oder Ausfall des Referenten ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt, erheblichen technischen Störungen oder sonstigen Umständen, die KlarLage Academy nicht zu vertreten hat.

Im Fall einer Absage erstattet KlarLage Academy bereits gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich. Alternativ kann KlarLage Academy einen Ersatztermin anbieten. Eine Umbuchung auf den Ersatztermin erfolgt nur mit Zustimmung des Teilnehmers oder Auftraggebers.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 15 dieser Bedingungen.

6. Stornierung durch Teilnehmer oder Auftraggeber

Die Stornierung einer Anmeldung bedarf mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.

Für offene Veranstaltungen gelten, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung keine abweichende Regelung vereinbart wurde, folgende Stornopauschalen:

Zugang der Stornierung Stornopauschale
bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginnkostenfrei
27 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn25 Prozent der Teilnahmegebühr
14 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn50 Prozent der Teilnahmegebühr
ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen100 Prozent der Teilnahmegebühr

Dem Teilnehmer oder Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass KlarLage Academy kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt.

Der Auftraggeber oder Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und der Ersatzteilnahme keine berechtigten Gründe entgegenstehen. Für die Benennung eines Ersatzteilnehmers entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Bei Inhouse-Veranstaltungen gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen. Soweit dort keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend.

Bereits verbindlich beauftragte oder entstandene Fremdkosten, insbesondere für Räume, Verpflegung, Technik, Reise oder Übernachtung, sind zusätzlich zu erstatten, soweit diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

KlarLage Academy empfiehlt Teilnehmern, insbesondere bei mehrtägigen oder kostenintensiven Veranstaltungen, den Abschluss einer geeigneten Seminarrücktrittsversicherung zu prüfen. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme. KlarLage Academy vermittelt keine Versicherungen und übernimmt keine Verantwortung für Umfang, Voraussetzungen oder Leistungen einer etwaigen Versicherung.

7. Teilnahme, Fehlzeiten und Verhalten während der Veranstaltung

Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. Teilnehmer sind verpflichtet, die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen zu erfüllen sowie den Anweisungen der Seminarleitung und den geltenden Sicherheitsregeln zu folgen.

Bei Fehlzeiten, verspätetem Erscheinen, vorzeitigem Verlassen, Abbruch oder sonstiger Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit KlarLage Academy die Ursache nicht zu vertreten hat.

KlarLage Academy ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, Anweisungen der Seminarleitung missachten, andere Teilnehmer gefährden oder gegen geltende Sicherheitsregeln verstoßen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

Bei Veranstaltungen mit praktischen Übungen setzen Teilnehmer voraus, dass sie gesundheitlich und fachlich in der Lage sind, sicher mitzuwirken. Bestehen Zweifel an der sicheren Teilnahme, ist KlarLage Academy berechtigt, die Teilnahme an einzelnen Übungen auszuschließen. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

8. Teilnahmebescheinigungen und Qualifizierungen

Teilnahmebescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können insbesondere vollständige oder ausreichende Anwesenheit, aktive Mitwirkung, die Erbringung vereinbarter Leistungsnachweise oder die Vorlage erforderlicher Unterlagen gehören.

Soweit eine Veranstaltung auf Anforderungen des DGUV Grundsatzes 304-003 Bezug nimmt, ergeben sich Inhalt, Umfang, Teilnahmevoraussetzungen sowie Anforderungen an Anwesenheit, Mitwirkung und gegebenenfalls Leistungsnachweise aus der jeweiligen Kursbeschreibung.

KlarLage Academy führt keine durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigten Qualifizierungen für Ersthelfende oder Lehrkräfte Erste Hilfe durch.

Die Aus- und Fortbildung zur Lehrbeauftragten beziehungsweise zum Lehrbeauftragten ist hinsichtlich Inhalt und Umfang an den Anforderungen des DGUV Grundsatzes 304-003 ausgerichtet. Für die Durchführung dieser Aus- und Fortbildung besteht kein eigenständiges Ermächtigungs- oder Anerkennungsverfahren der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für KlarLage Academy als Lehrgangsanbieter.

Die individuelle Anerkennung als Lehrbeauftragte beziehungsweise Lehrbeauftragter erfolgt ausschließlich durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nach Einreichung und Prüfung der vollständigen Unterlagen durch die zuständige ermächtigte Stelle. Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert ausschließlich die Teilnahme an der jeweiligen Qualifizierung und ist Bestandteil der erforderlichen Unterlagen.

Die Teilnahmebescheinigung stellt keine Ermächtigung, Anerkennung, Beauftragung oder Einsatzberechtigung dar. Über die individuelle Anerkennung, Beauftragung oder Einsatzmöglichkeit entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Stelle. KlarLage Academy übernimmt keine Garantie für eine Anerkennung, Beauftragung oder spätere berufliche Einsatzmöglichkeit.

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, vor der Anmeldung zu prüfen, ob sie die persönlichen, beruflichen und formalen Voraussetzungen für eine spätere Anerkennung oder Beauftragung erfüllen. KlarLage Academy schuldet keine Prüfung oder Zusage der individuellen Anerkennungsfähigkeit, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.

Soweit für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung, eines qualifikationsbezogenen Nachweises oder für die Erfüllung der Anforderungen einer in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Stelle erforderlich, verarbeitet KlarLage Academy zusätzlich das Geburtsdatum der Teilnehmerin oder des Teilnehmers. Weitere Informationen hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige qualifikationsbezogene Nachweise werden erst nach vollständiger Erfüllung der jeweiligen fachlichen Teilnahmevoraussetzungen sowie nach vollständigem Ausgleich aller fälligen Entgelte aus dem Vertragsverhältnis ausgehändigt.

Dies gilt insbesondere bei vereinbarten Ratenzahlungen. Solange fällige Raten oder sonstige Zahlungsansprüche offen sind, besteht kein Anspruch auf Aushändigung einer Teilnahmebescheinigung, eines Zertifikats oder eines sonstigen Nachweises.

9. Besondere Regelungen für Inhouse-Veranstaltungen

Inhouse-Veranstaltungen werden auf Grundlage eines individuellen Angebots durchgeführt. Inhalt, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort, Vergütung, Reisekosten und sonstige besondere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Die vereinbarte Vergütung für eine Inhouse-Veranstaltung ist unabhängig von der tatsächlich teilnehmenden Personenzahl geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber stellt grundsätzlich geeignete Veranstaltungsräume einschließlich der für die Durchführung üblichen technischen Ausstattung kostenfrei zur Verfügung.

Beauftragt der Auftraggeber KlarLage Academy mit der Organisation von Veranstaltungsräumen, werden die hierdurch entstehenden Fremdkosten sowie gegebenenfalls vereinbarte Organisationskosten zusätzlich berechnet. Dies setzt eine vorherige Vereinbarung voraus.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer die vereinbarten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und rechtzeitig über organisatorische Hinweise, Sicherheitsregeln und gegebenenfalls notwendige technische Voraussetzungen informiert werden.

10. Besondere Regelungen für Live-Online-Veranstaltungen

Live-Online-Veranstaltungen werden grundsätzlich über Cisco Webex oder eine vergleichbare, von KlarLage Academy bestimmte Plattform durchgeführt.

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die für die Teilnahme erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine stabile Internetverbindung, ein aktueller Browser oder die erforderliche Software, Lautsprecher oder Kopfhörer sowie gegebenenfalls Mikrofon und Kamera.

Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung von KlarLage Academy zulässig.

KlarLage Academy zeichnet Live-Online-Veranstaltungen grundsätzlich nicht auf. Teilnehmern ist es untersagt, Veranstaltungen oder Teile davon ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von KlarLage Academy aufzuzeichnen, zu fotografieren, per Bildschirmaufnahme zu speichern, mitzuschneiden, zu streamen oder Dritten zugänglich zu machen.

Technische Störungen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, begründen keinen Anspruch auf Erstattung, Wiederholung oder Verlängerung der Veranstaltung. KlarLage Academy wird bei erheblichen technischen Störungen im eigenen Verantwortungsbereich eine angemessene Lösung anbieten, soweit dies zumutbar ist.

11. Besondere Regelungen für digitale Selbstlernkurse

Digitale Selbstlernkurse werden über eine von KlarLage Academy bestimmte Lernplattform bereitgestellt. Der Zugang erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Produktbeschreibung und des vereinbarten Buchungsumfangs.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich um Selbstlernangebote ohne individuelle persönliche Betreuung. Die Teilnehmer bearbeiten die bereitgestellten Inhalte eigenverantwortlich.

Zugangsdaten und Benutzerkonten sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder mehreren Personen zur gemeinsamen Nutzung überlassen werden.

Erwirbt ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation Zugänge für mehrere Teilnehmer, ist für jeden Teilnehmer eine eigene Nutzungsberechtigung erforderlich. Die Anzahl der zulässigen Nutzer richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Zugänge bzw. Lizenzen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, KlarLage Academy die für die Bereitstellung der gebuchten Zugänge erforderlichen Teilnehmerdaten zur Verfügung zu stellen, soweit diese nicht durch die Teilnehmer selbst erhoben werden.

Die Teilnehmer sind für die erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine funktionsfähige Internetverbindung und einen aktuellen Browser, selbst verantwortlich.

Die konkrete Dauer der Zugangsberechtigung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.

Soweit für einen Selbstlernkurs eine Teilnahmebescheinigung vorgesehen ist, ergeben sich die Voraussetzungen für deren Ausstellung aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

12. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Sämtliche Seminarunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Arbeitshilfen, Videos, Methoden, Modelle, Vorlagen und sonstigen Inhalte von KlarLage Academy sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt.

Teilnehmer erhalten an den bereitgestellten Unterlagen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung für eigene Lern- und Berufszwecke.

Bei digitalen Selbstlernangeboten bezieht sich das eingeräumte Nutzungsrecht ausschließlich auf die jeweils gebuchte Person. Der Erwerb eines Zugangs berechtigt nicht zur Nutzung durch mehrere Personen. Bei Unternehmensbuchungen richtet sich die Anzahl der nutzungsberechtigten Personen nach der Anzahl der erworbenen Zugänge bzw. Lizenzen.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KlarLage Academy ist es nicht gestattet, Unterlagen oder Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verändern, zu veröffentlichen, Dritten zugänglich zu machen, weiterzugeben, für eigene Schulungen zu verwenden, kommerziell zu verwerten oder in KI-Systeme hochzuladen.

Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur Anfertigung einzelner Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch im gesetzlich zulässigen Umfang, bleiben unberührt.

13. Veranstaltungen für Drittveranstalter

Soweit KlarLage Academy Veranstaltungen im Auftrag oder unter organisatorischer Verantwortung eines Drittveranstalters durchführt, kommt der Vertrag über die Teilnahme ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem in der jeweiligen Ausschreibung oder Buchungsbestätigung benannten Drittveranstalter zustande.

In diesen Fällen gelten die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittveranstalters. KlarLage Academy erbringt die Leistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, lediglich als Referent oder Durchführungspartner.

Diese Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn KlarLage Academy selbst als Veranstalter und Vertragspartner benannt ist.

14. Datenschutz

KlarLage Academy verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer und Auftraggeber zur Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Bereitstellung digitaler Lernangebote sowie zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen.

Bei digitalen Selbstlernangeboten können insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Buchungs- und Zahlungsinformationen, Zugangsdaten sowie Daten zum Bearbeitungs- und Lernfortschritt verarbeitet werden, soweit dies für die Bereitstellung und Durchführung des jeweiligen Angebots erforderlich ist.

Bei Live-Online-Veranstaltungen werden personenbezogene Daten insbesondere im Rahmen der Nutzung von Cisco Webex verarbeitet. Dies kann Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Meeting-Metadaten sowie gegebenenfalls Audio-, Video- und Chatinhalte umfassen.

Soweit dies für Teilnahmebescheinigungen oder qualifikationsbezogene Nachweise erforderlich ist, verarbeitet KlarLage Academy zusätzlich insbesondere Geburtsdatum, Teilnahmezeiten, Angaben zu erfüllten Teilnahmevoraussetzungen sowie gegebenenfalls Ergebnisse vereinbarter Leistungsnachweise.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung auf www.klarlage.de.

15. Haftung

KlarLage Academy haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von KlarLage Academy auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von KlarLage Academy bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.

Die gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden Verbrauchern vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

Bucht ein Verbraucher eine Veranstaltung, die innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, kann KlarLage Academy die Durchführung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur aufnehmen, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt und über die gesetzlichen Folgen, insbesondere eine gegebenenfalls anteilige Vergütungspflicht oder ein Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung, informiert wurde.

Für Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Soll mit der Vertragserfüllung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, erfolgt dies nur unter den hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen. Verbraucher werden im Bestellprozess gesondert über die Voraussetzungen und Folgen, insbesondere über ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts, informiert. Die gesonderte Widerrufsbelehrung bleibt maßgeblich.

17. Verbraucherstreitbeilegung

KlarLage Academy ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KlarLage Academy.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

KlarLage Academy
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