Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KlarLage QM
Stand: 31. August 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Abgrenzung zur KlarLage Academy
Anbieter und Vertragspartner ist:
Kevin Holzner
geschäftlich handelnd unter KlarLage QM
Johann-Baptist-Enderle-Weg 9
86874 Tussenhausen
DeutschlandTelefon: +49 (0)8268 / 9045384
E-Mail: info@klarlage.de
Website: www.klarlage.deDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Audit-, Moderations-, Organisationsentwicklungs-, Projektmanagement- und sonstigen individuell vereinbarten Leistungen von KlarLage QM.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Für offene Seminare, standardisierte Präsenz- und Live-Online-Seminare, Lehrgänge, Aus- und Fortbildungen sowie sonstige standardisierte Bildungsangebote der KlarLage Academy gelten vorrangig die Allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der KlarLage Academy.
Für individuell konzipierte Inhouse-Schulungen, Workshops, Beratungsprojekte oder Moderationen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich auf die Bedingungen der KlarLage Academy verwiesen wird.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn KlarLage QM ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Projektvereinbarungen oder schriftliche Nachträge, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsgegenstand
KlarLage QM erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Qualitätsmanagementberatung,
Aufbau, Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen,
externe Qualitätsmanagementbeauftragtenleistungen,
Geschäftsprozess- und Prozessmanagement,
Prozessanalysen und Prozessoptimierung,
Organisationsanalysen und Organisationsentwicklung,
interne Audits und Auditbegleitung,
Vorbereitung und Begleitung von Zertifizierungs-, Überwachungs- und Re-Zertifizierungsaudits,
Vorbereitung und Begleitung von Zulassungs- und Begutachtungsverfahren,
Beratung im Zusammenhang mit ISO-Normen, G-BA-Anforderungen, AZAV-Anforderungen und vergleichbaren Regelwerken,
Moderationen, Führungsdialoge und Workshops,
Executive Advisory,
Projektmanagement und Projektbegleitung,
individuelle Inhouse-Schulungen und Vorträge.
Inhalt, Umfang, Ziel, Dauer, Durchführungsort, Termine, Mitwirkungspflichten, Vergütung und sonstige Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
KlarLage QM schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs-, Unterstützungs-, Analyse-, Moderations- oder Auditdienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, personeller, fachlicher oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
KlarLage QM erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage-, medizinische oder psychotherapeutische Beratung. Der Kunde bleibt verpflichtet, bei Bedarf qualifizierte Rechtsanwälte, Steuerberater, Datenschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ärzte, Psychotherapeuten oder sonstige geeignete Fachpersonen hinzuzuziehen.
3. Vertragsschluss
Darstellungen von Leistungen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Informationsmaterialien stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar.
Anfragen, Terminabstimmungen, Erstgespräche und unverbindliche Vorgespräche begründen noch keinen Vertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
die Annahme eines individuellen Angebots durch den Kunden,
eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch KlarLage QM,
die Unterzeichnung eines Vertrags oder einer Projektvereinbarung,
die Übersendung einer Rechnung, sofern daraus die Annahme des Auftrags eindeutig hervorgeht, oder
den Beginn der Leistungserbringung durch KlarLage QM mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden.
Bei mündlich oder telefonisch getroffenen Vereinbarungen können die wesentlichen Vertragsinhalte aus Nachweisgründen nachträglich in Textform bestätigt werden.
Soweit der Kunde mehrere Personen für eine Leistung anmeldet, beauftragt oder als Ansprechpartner benennt, stellt der Kunde sicher, dass diese Personen über die vereinbarten Inhalte, Mitwirkungspflichten und organisatorischen Anforderungen informiert sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt KlarLage QM alle Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Räumlichkeiten, technischen Voraussetzungen und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten und Erklärungen verantwortlich.
Der Kunde benennt rechtzeitig entscheidungsbefugte Ansprechpartner und stellt sicher, dass erforderliche Entscheidungen, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen erfolgen.
Bei Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden stellt der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, geeignete Räumlichkeiten, die erforderliche technische Ausstattung, sichere Zugangsmöglichkeiten sowie die Einhaltung der notwendigen Sicherheits-, Hygiene- und Organisationsanforderungen bereit.
Der Kunde informiert KlarLage QM unverzüglich über alle Änderungen, die für die vereinbarte Leistung, ein Audit, eine Zertifizierungsvorbereitung, eine Zulassungsberatung oder ein Projekt relevant sein können. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Organisationsstruktur, der Rechtsform, des Leistungsangebots, der Standorte, der Leitung, der personellen Ausstattung, eingesetzter Systeme, Prozesse oder rechtlicher Rahmenbedingungen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die durch verspätete, unvollständige, fehlerhafte oder unterlassene Mitwirkung des Kunden entstehen, hat KlarLage QM nicht zu vertreten. KlarLage QM ist in diesem Fall berechtigt, Termine, Fristen und den Leistungsumfang angemessen anzupassen sowie den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand nach den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen.
5. Leistungsänderungen und zusätzlicher Aufwand
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung in Textform.
KlarLage QM prüft Änderungswünsche des Kunden auf deren Auswirkungen auf Umfang, Termine, Ressourcen, Mitwirkungspflichten und Vergütung.
Soweit ein Änderungswunsch zusätzlichen Aufwand verursacht, ist KlarLage QM berechtigt, Termine, Fristen und Vergütung angemessen anzupassen.
KlarLage QM ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bevor eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Erbringt KlarLage QM auf Wunsch des Kunden zusätzliche Leistungen, ohne dass zuvor eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sind diese nach den im Angebot vereinbarten Vergütungssätzen oder, soweit solche fehlen, nach dem üblichen Vergütungssatz von KlarLage QM zu vergüten.
6. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt
Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich Planungs- und Orientierungstermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
KlarLage QM ist berechtigt, Termine aus sachlichem Grund angemessen zu verschieben, insbesondere bei Erkrankung, unvorhersehbarer Verhinderung, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Ausfall notwendiger Infrastruktur, erheblichen technischen Störungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden.
KlarLage QM informiert den Kunden über absehbare Terminverschiebungen unverzüglich und schlägt nach Möglichkeit einen Ersatztermin vor.
Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Soweit die Ursache einer Verzögerung nicht von KlarLage QM zu vertreten ist, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
7. Vergütung, Umsatzsteuer und Nebenkosten
Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile vor Vertragsschluss ausgewiesen.
Maßgeblich ist die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegte Vergütung.
Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Raum-, Material-, Versand-, Technik- und sonstige Nebenkosten sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Soweit vor Vertragsschluss keine konkrete Höhe zusätzlicher Kosten vereinbart werden kann, werden erforderliche und angemessene Aufwendungen nach tatsächlichem Aufwand oder entsprechend der im Angebot genannten Berechnungsgrundlage abgerechnet.
Beauftragt der Kunde KlarLage QM mit der Organisation von Veranstaltungsräumen, Übernachtungen, Technik, Verpflegung oder sonstigen Leistungen Dritter, setzt dies eine vorherige Zustimmung des Kunden zu den voraussichtlichen Kosten voraus.
8. Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlungsverzug
Rechnungen sind, sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Das konkrete Zahlungsziel wird auf der Rechnung als Datum ausgewiesen.
Bei umfangreicheren Projekten, längerfristigen Beratungsaufträgen oder individuell vereinbarten Leistungsphasen ist KlarLage QM berechtigt, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen, monatliche Pauschalen oder Zahlungen nach Meilensteinen zu vereinbaren.
Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstige abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Zahlungsart oder Zahlungsvereinbarung besteht nicht.
KlarLage QM ist berechtigt, mit der Leistungserbringung, der Bereitstellung von Arbeitsergebnissen oder der verbindlichen Terminreservierung erst nach Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder ersten Rate zu beginnen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 286 und 288 BGB. KlarLage QM ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Kosten für erforderliche Mahnungen und Rechtsverfolgung geltend zu machen.
Gerät der Kunde bei vereinbarten Abschlags-, Teil- oder Ratenzahlungen mit fälligen Beträgen in Verzug, ist KlarLage QM berechtigt, weitere Leistungen, die Bereitstellung weiterer Arbeitsergebnisse oder die Herausgabe noch nicht übergebener Unterlagen bis zum Ausgleich der fälligen Beträge auszusetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
Weitergehende gesetzliche Rechte von KlarLage QM bleiben unberührt.
9. Stornierung und Verschiebung individueller Termine
Diese Regelungen gelten insbesondere für individuell vereinbarte Beratungen, Audits, Inhouse-Schulungen, Workshops, Moderationen, Vorträge, Führungsdialoge, Organisationsanalysen und sonstige projektbezogene Termine.
Stornierungen oder Terminverschiebungen durch den Kunden bedürfen mindestens der Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei KlarLage QM.
Soweit im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten bei einer Stornierung folgende Pauschalen bezogen auf das für den betroffenen Termin vereinbarte Honorar:
bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,
13 bis 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 Prozent,
6 Kalendertage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 80 Prozent,
weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichtinanspruchnahme: 100 Prozent.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KlarLage QM kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr kostenfrei stornierbare Aufwendungen sind unabhängig von den Stornopauschalen zu vergüten oder zu erstatten. Eine doppelte Berechnung findet nicht statt.
Die Vereinbarung eines Ersatztermins bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
10. Laufende Beratungs- und Betreuungsverträge
Laufzeit, Leistungsumfang, Leistungsgrenzen, Reaktionszeiten, Vergütung, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen laufender Beratungs- und Betreuungsverträge ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
Soweit keine abweichende Regelung vereinbart wurde, können laufende Beratungs- und Betreuungsverträge von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Fall der Beendigung eines Vertrags sind alle bis zum Wirksamwerden der Beendigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie vereinbarte und erforderliche Aufwendungen zu vergüten.
Bereits begonnene Analysen, Konzepte, Prozessdarstellungen, Auditberichte, Maßnahmenpläne oder sonstige Arbeitsergebnisse werden nur in dem bis zur Vertragsbeendigung erreichten Bearbeitungsstand geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Zertifizierungs-, Zulassungs- und Auditbegleitung
Laufzeit, Leistungsumfang, Leistungsgrenzen, Reaktionszeiten, Vergütung, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen laufender Beratungs- und Betreuungsverträge ergeben sich vorrangig aus deSoweit KlarLage QM mit der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbereitung von Zertifizierungs-, Zulassungs-, Begutachtungs-, Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsverfahren beauftragt wird, erbringt KlarLage QM ausschließlich die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Beratungs-, Unterstützungs-, Koordinations-, Dokumentations-, Auditvorbereitungs- und Begleitungsleistungen.
Die Leistungen können insbesondere Bestandsaufnahmen, Gap-Analysen, Prozessanalysen, Dokumentationsunterstützung, interne Audits, Managementbewertungen, Unterstützung bei Antragsunterlagen, Vorbereitung externer Audits, Auditbegleitung, Unterstützung bei der Analyse von Abweichungen sowie Moderation von Projektterminen umfassen.
KlarLage QM ist keine akkreditierte Zertifizierungsstelle, keine Fachkundige Stelle im Sinne der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, keine Akkreditierungsstelle und keine Behörde.
KlarLage QM trifft keine Entscheidungen über die Erteilung, Aufrechterhaltung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung, den Entzug oder die Verlängerung von Zertifizierungen, Akkreditierungen, Zulassungen, Maßnahmenzulassungen, Anerkennungen, Ermächtigungen oder sonstigen externen Bestätigungen.
Entscheidungen über Zertifizierungen, Re-Zertifizierungen, Überwachungen, Trägerzulassungen, Maßnahmenzulassungen, Anerkennungen oder sonstige externe Bestätigungen treffen ausschließlich die jeweils zuständige Zertifizierungsstelle, Fachkundige Stelle, Akkreditierungsstelle, Behörde oder sonstige entscheidungsbefugte Stelle.
Der Kunde bleibt insbesondere verantwortlich für:
die Auswahl, Beauftragung und Vergütung der Zertifizierungsstelle, Fachkundigen Stelle oder sonstigen externen Stelle,
die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit aller bereitgestellten Angaben, Unterlagen, Nachweise und Erklärungen,
die Unterzeichnung, Freigabe und fristgerechte Einreichung erforderlicher Antrags-, Audit-, Zulassungs- und Nachweisdokumente, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich schriftlich an KlarLage QM übertragen wurde,
die Bereitstellung erforderlicher personeller, organisatorischer, technischer und finanzieller Ressourcen,
die Einführung, Umsetzung, Kommunikation, Anwendung und Wirksamkeitskontrolle von Prozessen, Regelungen und Maßnahmen,
die fristgerechte Bearbeitung und Nachweisführung zu Abweichungen, Auflagen, Korrekturmaßnahmen und Anforderungen externer Stellen,
die Einhaltung gesetzlicher, behördlicher, normativer, vertraglicher und trägerspezifischer Anforderungen.
KlarLage QM ist berechtigt, im Rahmen des vereinbarten Auftrags organisatorisch mit Zertifizierungsstellen, Fachkundigen Stellen, Auditoren, Gutachtern, Behörden oder sonstigen Beteiligten zu kommunizieren, soweit der Kunde dies veranlasst, freigibt oder KlarLage QM hierzu ausdrücklich bevollmächtigt.
KlarLage QM ist ohne ausdrückliche Vollmacht nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben, Anträge zu unterzeichnen, Verpflichtungen einzugehen, Zusagen zu erteilen oder Entscheidungen externer Stellen anzuerkennen.
Die Begleitung eines externen Audits, einer Begutachtung oder eines Zulassungstermins umfasst, soweit vereinbart, die fachliche Unterstützung und Erläuterung der gemeinsam vorbereiteten Unterlagen, Prozesse und Maßnahmen. Der Kunde bleibt für seine Organisation, die Beantwortung unternehmensbezogener Fragen, die Bereitstellung von Nachweisen und die Umsetzung daraus entstehender Maßnahmen verantwortlich.
Werden im Rahmen eines Zertifizierungs-, Überwachungs-, Re-Zertifizierungs-, Zulassungs- oder sonstigen externen Verfahrens Abweichungen, Auflagen, Hinweise oder Korrekturerfordernisse festgestellt, unterstützt KlarLage QM den Kunden bei deren Analyse, Priorisierung, Bearbeitung und Dokumentation nur insoweit, wie dies ausdrücklich vereinbart wurde.
KlarLage QM übernimmt keine Garantie für die Erteilung, Aufrechterhaltung, Erweiterung, Verlängerung oder Wiederherstellung einer Zertifizierung, Zulassung, Maßnahmenzulassung, Anerkennung, Akkreditierung, Förderung, Ermächtigung oder sonstigen externen Bestätigung.
Die Vergütung von KlarLage QM ist für die vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschuldet, unabhängig davon, ob ein angestrebtes externes Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende erfolgsabhängige Vergütungsregelung vereinbart wurde.
Gebühren, Auslagen, Reise-, Audit-, Begutachtungs-, Zulassungs-, Überwachungs-, Re-Zertifizierungs- und sonstige Kosten externer Zertifizierungsstellen, Fachkundiger Stellen, Behörden oder sonstiger Dritter sind nicht Bestandteil der Vergütung von KlarLage QM, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Besondere Regelungen für AZAV-Beratung
Soweit KlarLage QM Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung erbringt, umfasst dies ausschließlich die im Angebot vereinbarten Beratungs-, Dokumentations-, Konzeptions-, Organisations- und Unterstützungsleistungen.
KlarLage QM ist keine Fachkundige Stelle und führt keine Trägerzulassungen oder Maßnahmenzulassungen durch.
Die Entscheidung über Trägerzulassungen, Maßnahmenzulassungen, deren Aufrechterhaltung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung oder Entzug trifft ausschließlich die jeweils zuständige Fachkundige Stelle oder sonstige zuständige Institution.
Der Kunde bleibt insbesondere verantwortlich für die inhaltliche, rechtliche, wirtschaftliche und tatsächliche Durchführbarkeit seiner Bildungs-, Aktivierungs-, Vermittlungs- oder sonstigen Arbeitsmarktdienstleistungen.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben, die Einhaltung der relevanten gesetzlichen und fachlichen Vorgaben, die rechtzeitige Bereitstellung vollständiger Unterlagen sowie die Umsetzung der für eine Zulassung erforderlichen Prozesse und Maßnahmen.
13. Besondere Regelungen für Qualitätsmanagementberatung und Audits
Leistungen im Qualitäts- und Prozessmanagement dienen der fachlichen Unterstützung beim Aufbau, bei der Einführung, Bewertung, Dokumentation, Weiterentwicklung oder Verbesserung von Managementsystemen, Prozessen und Organisationsstrukturen.
Die Verantwortung für unternehmerische, organisatorische, fachliche und personelle Entscheidungen sowie für die tatsächliche Einführung, Umsetzung und dauerhafte Anwendung eines Managementsystems verbleibt beim Kunden.
Interne Audits, Prozessanalysen, Organisationsanalysen und sonstige Prüfungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Ziele, des vereinbarten Umfangs sowie anhand von Stichproben, Interviews, Dokumentenprüfungen und Beobachtungen.
Interne Audits, Prozessanalysen und sonstige Prüfungen stellen keine vollständige Prüfung sämtlicher Prozesse, Unterlagen, Rechtsvorschriften, Risiken oder tatsächlichen Abläufe dar. Nicht festgestellte Abweichungen begründen keine Aussage über deren Nichtexistenz.
Interne Audits und sonstige Auditdienstleistungen durch KlarLage QM ersetzen weder ein Zertifizierungsaudit noch eine behördliche, gesetzliche, trägerspezifische oder sonstige externe Prüfung.
Auditfeststellungen, Bewertungen und Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Leistung verfügbaren Informationen, Unterlagen, Stichproben und Beobachtungen.
Die Entscheidung über Korrekturmaßnahmen, Verbesserungsmaßnahmen, Prioritäten, Ressourcen und deren Umsetzung liegt beim Kunden.
14. Besondere Regelungen für Führungsdialoge, Moderationen und Coachingelemente
Führungsdialoge, Moderationen und vergleichbare Formate dienen der strukturierten Erhebung, Zusammenführung und Reflexion von Wahrnehmungen, Erfahrungen und Rückmeldungen innerhalb von Teams und Organisationen.
Der konkrete Empfängerkreis für Ergebnisberichte wird vor Beginn der Leistung vereinbart. Soweit nichts Abweichendes festgelegt wurde, erhält ausschließlich die unmittelbar betroffene Führungskraft oder der Auftraggeber den Ergebnisbericht.
Aussagen und Rückmeldungen teilnehmender Personen werden zusammengefasst und, soweit möglich, anonymisiert dargestellt.
Eine vollständige Anonymität kann insbesondere bei kleinen Teams, besonderen Funktionen, individuellen Sachverhalten oder inhaltlich eindeutig zuordenbaren Aussagen nicht garantiert werden.
Es besteht kein Anspruch auf die wortwörtliche Aufnahme einzelner Aussagen oder Rückmeldungen in Ergebnisberichte.
Führungsdialoge, Moderationen, Beratungen und Reflexionsformate ersetzen keine Psychotherapie, medizinische Behandlung oder heilkundliche Tätigkeit. Es werden keine psychischen oder körperlichen Erkrankungen diagnostiziert oder behandelt.
Ein bestimmtes Ergebnis, eine Verhaltensänderung, eine Verbesserung der Zusammenarbeit, ein Führungserfolg oder die erfolgreiche Umsetzung abgeleiteter Maßnahmen wird nicht geschuldet.
15. Online-Formate und technische Voraussetzungen
Soweit Leistungen online durchgeführt werden, benötigt der Kunde oder Teilnehmer eine geeignete technische Ausstattung, insbesondere eine ausreichende Internetverbindung, ein kompatibles Endgerät, aktuelle Software sowie gegebenenfalls Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden oder Teilnehmers liegen in dessen Verantwortungsbereich.
Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden oder Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung, Wiederholung oder Verlängerung der Leistung.
Bei erheblichen technischen Störungen im Verantwortungsbereich von KlarLage QM wird KlarLage QM nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzleistung, Wiederholung oder Nachholmöglichkeit anbieten.
Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen, digitalen Unterlagen oder sonstigen geschützten Bereichen sind personengebunden und dürfen ohne vorherige Zustimmung von KlarLage QM nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ton-, Bild-, Video-, Bildschirm- oder sonstige Aufzeichnungen von Beratungen, Workshops, Audits, Führungsdialogen, Moderationen oder Online-Veranstaltungen durch den Kunden oder Teilnehmer sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von KlarLage QM untersagt.
16. Arbeitsergebnisse, Abnahme und Nutzungsrechte
Soweit KlarLage QM für den Kunden individuelle Arbeitsergebnisse erstellt, insbesondere Prozessdarstellungen, QM-Dokumentationen, Auditberichte, Maßnahmenpläne, Konzepte, Analysen, Organisationsberichte oder Präsentationen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, dauerhaftes, nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung dieser kundenspezifischen Arbeitsergebnisse.
Das Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der kundenspezifischen Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche, organisatorische, qualitätsbezogene und dokumentarische Zwecke des Kunden.
Die Weitergabe kundenspezifischer Arbeitsergebnisse an externe Stellen, insbesondere Zertifizierungsstellen, Fachkundige Stellen, Auditoren, Behörden, Auftraggeber oder Kooperationspartner, ist zulässig, soweit dies für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist.
Methoden, Modelle, Vorlagen, Strukturkonzepte, Schulungsunterlagen, Arbeitshilfen, Präsentationen, allgemeine Textbausteine, Know-how und sonstige Grundlagen von KlarLage QM bleiben im Eigentum von KlarLage QM, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ohne vorherige Zustimmung von KlarLage QM ist es dem Kunden nicht gestattet, Unterlagen, Methoden oder Inhalte von KlarLage QM für eigene Schulungen, Beratungen, Veröffentlichungen oder kommerzielle Zwecke zu verwenden, an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren oder als eigene Leistung anzubieten.
Soweit für ein Arbeitsergebnis ausdrücklich eine Abnahme vereinbart wurde, fordert KlarLage QM den Kunden nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist und teilt KlarLage QM wesentliche Mängel in Textform mit.
Gesetzliche Regelungen zur Abnahme, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
17. Vertraulichkeit, Datenschutz und KI-Systeme
KlarLage QM verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Kunden, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Methoden, Konzepte, Unterlagen, Kalkulationen, Arbeitsergebnisse und sonstige nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen von KlarLage QM vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden,
der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
rechtmäßig von einem berechtigten Dritten erlangt wurden oder
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder verbindlicher behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.klarlage.de.
Soweit KlarLage QM im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der Kunde stellt sicher, dass KlarLage QM personenbezogene Daten, insbesondere Beschäftigten-, Patienten-, Kunden-, Bewerber- oder Teilnehmerdaten, rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Hochladen, Eingeben, Verarbeiten oder Bereitstellen geschützter Unterlagen, Konzepte, Auditberichte, Prozessdaten, Führungsdialogergebnisse, Analysen, Aufzeichnungen oder sonstiger vertraulicher Inhalte in öffentlich zugänglichen oder extern betriebenen KI-Systemen ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von KlarLage QM untersagt.
KlarLage QM ist berechtigt, Erkenntnisse aus Projekten in vollständig anonymisierter und nicht auf den Kunden, dessen Beschäftigte oder sonstige Personen zurückführbarer Form für fachliche, didaktische, wissenschaftliche oder publizistische Zwecke zu verwenden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene oder personenbeziehbare Daten dürfen hierbei nicht offengelegt werden.
18. Haftung
KlarLage QM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
KlarLage QM haftet ferner nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von KlarLage QM auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
KlarLage QM haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen, Unterlassungen oder wirtschaftliche, organisatorische, personelle oder fachliche Folgen, die der Kunde auf Grundlage von Empfehlungen, Analysen, Berichten, Auditfeststellungen oder sonstigen Arbeitsergebnissen eigenverantwortlich trifft, soweit keine Haftung nach den vorstehenden Regelungen besteht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen von KlarLage QM eingesetzten Personen.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund besteht.
Verbraucher werden gesondert über das Bestehen, die Voraussetzungen, die Frist und die Ausübung des Widerrufsrechts informiert.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem bereitgestellten Muster-Widerrufsformular.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass KlarLage QM vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung einer Dienstleistung beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung.
Die Stornierungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken gesetzliche Widerrufsrechte nicht ein.
20. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Recht und Gerichtsstand
Verbraucher können mit Gegenforderungen im gesetzlichen Umfang aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht eines Unternehmers kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KlarLage QM.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig davon Vorrang, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf www.klarlage.de bereitgestellt.
